Ein Mietaufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter, das Mietverhältnis vorzeitig zu beenden, ohne dass eine Kündigung erforderlich ist. Die Bedingungen, wie die Kündigungsfrist und etwaige Ausgleichszahlungen, werden dabei individuell festgelegt.
Mietaufhebungsvertrag
zwischen
(im Folgenden Vermieter genannt)
und
(im Folgenden Mieter genannt)
wird heute folgendes vereinbart:
§ 1 Beendigung des Mietverhältnisses
Das zwischen uns durch Mietvertrag vom bestehende Mietverhältnis über die Mietsache in wird im beiderseitigen Einvernehmen zum beendet. Eine stillschweigende Fortsetzung des Mietverhältnisses über das Vertragsende hinaus gem. § 545 BGB wird abbedungen.
Der Mietvertrag bleibt bis zum mit allen Rechten und Pflichten sowie allen Nebenverträgen bestehen. Der Vermieter hat das Recht diese Vereinbarung, sowie den Mietvertrag an einen eventuellen Rechtsnachfolger abzutreten.
§ 2 Räumungsfrist
Der Mieter verpflichtet sich, die Mieträume mit Nebenräumen und sämtlichen Schlüsseln - bis spätestens zum zu räumen und dem Vermieter zu diesem Zeitpunkt zu übergeben. Der Mieter erklärt ausdrücklich, dass er auf die Bewilligung einer über den hinausgehenden Räumungsfrist verzichtet.
§ 3 Schönheitsreparaturen
Der Mieter erkennt seine Verpflichtung an, bis spätestens zu seinem Auszug folgende Schönheitsreparaturen fachgerecht durchzuführen:
§ 4 Mietereigentum
Der Mieter verpflichtet sich, die nachfolgenden, von ihm eingebrachten Einrichtungen auf seine Kosten zu entfernen und den früheren Zustand wieder herzustellen.
Im einzelnen betrifft dies:
Die nachfolgenden vom Mieter eingebrachten Einrichtungen werden vom Vermieter käuflich zum Preis von übernommen:
§ 5 Rückzahlung der Mietkaution
Der Vermieter verpflichtet sich, die vom Mieter geleistete Kaution in Höhe von nebst Zinsen spätestens 6 Monate nach Beendigung des Mietvertrages und Auszug des Mieters an diesen zurückzuzahlen, soweit bis dahin nicht fällige Gegenansprüche aus dem Mietverhältnis vorliegen, welche mit der Kaution aufzurechnen sind.
§ 6 Erledigungsklausel
Nur nach sorgfältiger Überprüfung aller denkbaren Ansprüche!
Unterschrift, Datum |
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Alexandra Klimatos, RA Dr. jur. Jens-Peter Voß und RAin Theresia Donath
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