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Trennung - wer zahlt die Betriebskosten der Eigentumswohnung?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Zieht ein Ehegatte aus der gemeinsamen Eigentumswohnung aufgrund einer Trennung aus, so muss der ausziehende Ehegatte sich grundsätzlich in Höhe seines Miteigentumanteils an den nicht umlagefähigen Betriebskosten zu beteiligen.
Dies gilt aber nicht für den Fall, das die Betriebskosten vom Wohnvorteil im Rahmen der Berechnung des Trennungsunterhalts abgezogen wurden.


AG Heilbronn, 20.02.2017 - Az: 9 F 2639/16


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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