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Bußgeldverfahren - Autovermieter erhält für Auskunft keine Entschädigung

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Erteilung einer einfachen Auskunft über den Mieter eines Kraftfahrzeugs durch einen gewerblichen Autovermieter im Bußgeldverfahren stellt regelmäßig keinen entschädigungsfähigen Aufwand i.S.d §§ 20ff JVEG dar. Dies gilt auch dann, wenn der einzelkaufmännisch tätige Zeuge persönlich Halter des fraglichen Fahrzeugs ist.


AG Heilbronn, 26.01.2011 - Az: 32 OWi 8010/11


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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