Die Erteilung einer einfachen Auskunft über den Mieter eines Kraftfahrzeugs durch einen gewerblichen Autovermieter im Bußgeldverfahren stellt regelmäßig keinen entschädigungsfähigen Aufwand i.S.d §§ 20ff JVEG dar. Dies gilt auch dann, wenn der einzelkaufmännisch tätige Zeuge persönlich Halter des fraglichen Fahrzeugs ist.
AG Heilbronn, 26.01.2011 - Az: 32 OWi 8010/11
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