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Urteile - Bußgeld / Ordnungswidrigkeiten
Verkehrsrecht
Eine Ordnungswidrigkeit bzw. eine Verkehrsordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt.
Es handelt sich also um geringfügige Rechtsverletzungen im Verkehrsrecht, die ein Bußgeld, Punkte in Flensburg aber auch ein Fahrverbot nach sich ziehen können.
Ordnungswidrigkeiten verjähren in der Regel nach 3 Monaten - bei Verkehrsdelikten im Zusammenhang mit Alkohol erhöht sich die Verjährungsfrist auf 2 Jahre.
Gegen einen Bußgeldbescheid kann der Betroffene Einspruch erheben.
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Urteil
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