Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.048 Anfragen

Mobiles Halteverbot: Keine Kostenpflicht bei versetztem Schild

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 5 Minuten

Wer sein Fahrzeug außerhalb einer mobilen Haltverbotszone abstellt und diese erst nachträglich durch Versetzung eines Schildes auf den Parkplatz ausgedehnt wird, ist für die entstehende Ordnungswidrigkeit nicht verantwortlich. Eine Kostentragungspflicht für die Abschleppmaßnahme scheidet mangels angemessener Vorlauffrist und fehlender Verantwortlichkeit aus. Bereits geleistete Abschleppkosten sind in diesem Fall zu erstatten.

Die Kostentragungspflicht für eine behördlich veranlasste Abschleppmaßnahme setzt voraus, dass die zugrunde liegende Maßnahme rechtmäßig war. Rechtsgrundlage ist § 77 VwVG NRW i.V.m. § 20 Abs. 2 Nr. 7 bzw. 8 VOVwVG NRW i.V.m. § 14 OBG NRW sowie §§ 55 Abs. 2, 57 Nr. 1, 59 VwVG NRW bzw. § 24 OBG NRW i.V.m. §§ 43 Nr. 1, 46 Abs. 3 PolG NRW. Voraussetzung für ein ordnungsbehördliches Eingreifen ist stets das Bestehen einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Diese umfasst die Unverletzlichkeit der geschriebenen Rechtsordnung einschließlich der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung.

Die Rechtmäßigkeit einer Abschleppmaßnahme beurteilt sich dabei nicht allein nach dem bei Einschreiten der Behörde vorgefundenen Zustand. Maßgeblich ist vielmehr die tatsächliche Sachlage, wie sie sich bei rückschauender Betrachtung objektiv darstellt - insbesondere im Hinblick auf den Zeitpunkt des Abstellens des Fahrzeuges. Entscheidend ist demnach, ob die Haltverbotsbeschilderung im Moment des Parkens bereits ordnungsgemäß eingerichtet und für den Fahrer wahrnehmbar war. Hinsichtlich der Frage der Verantwortlichkeit ist in der Regel nicht die Sicht im Zeitpunkt des Eingriffs maßgeblich, sondern die wirkliche Sachlage, wie sie sich bei späterer, rückschauender Betrachtung objektiv darstellt.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Rechtsberatung durch erfahrenen Anwalt

AnwaltOnline - bekannt aus Stiftung Warentest

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Rascher Termin, pragmatische Beratung in Sachen Zahlung von Kindesunterhalt bei Gehaltserhöhung
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle,detailierte Lösungsansätze für Fragen bei Erbsachen. Ich bedanke mich ganz herzlich .
Verifizierter Mandant