Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.337 Anfragen

Haftungsverteilung bei einem Parkplatzunfall

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Bei einem Parkplatzunfall sind die gegenseitigen Rücksichtnahmepflichten wegen der Ausrichtung auf den ruhenden Verkehr erhöht und es gibt keinen Vertrauensgrundsatz zugunsten des „fließenden“ Verkehrs gegenüber dem wartepflichtigen Ein- und Ausfahrenden, weswegen für ein alleiniges Verschulden eines Verkehrsteilnehmers in der Regel kein Raum ist.

Beim Herausfahren aus einer Parkbucht in Vorwärtsfahrt gilt § 10 StVO analog nur dann, wenn verschiedene Bereiche des Parkplatzgeländes sich im Verhältnis zueinander nach dem objektiven Erscheinungsbild als über- und untergeordnete Verkehrsflächen darstellen, woran es bei einem lediglich mit Sand und Schotter befestigten Parkplatzgelände ohne irgendwelche Begrenzungsmarkierungen fehlt.

Auf Parkplatzgeländen ist regelmäßig mit Schrittgeschwindigkeit und steter Bremsbereitschaft zu fahren.

Kommt es zur Kollision zwischen einem vorwärts aus einer Parkbucht herausfahrenden Pkw und einem oberhalb der Schrittgeschwindigkeit (16 km/h) auf den Parkplatz einbiegenden Kfz, ist eine leicht überwiegende Haftung des einbiegenden Fahrzeugs (60 %) sachgerecht.


AG Neumünster, 29.04.2020 - Az: 36 C 1568/18


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Hamburger Abendblatt 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.278 Bewertungen)

Die Kommunikation per Mail verlief zügig und völlig problemlos. So kommt man sehr schnell zu einer fundierten Aussage eines Fachanwalts. Vielen Dank ...
Thomas Clingen, Köln
Die Beratung war schnell und sehr hilfreich.
Lilli Rahm, 79111 Freiburg