Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 392.578 Anfragen

Urteile - Abschleppen

Verkehrsrecht

Das Abschleppen falsch parkender Fahrzeuge unterliegt dem allgemeinen Polizeirecht, es gilt daher Landesrecht.

Ein Fahrzeug verbotswidrig abgestelltes Fahrzeug darf grundsätzlich nur soweit weggebracht werden, wie unbedingt notwendig.

Das Abschleppen ist u.a. in folgenden Situationen zulässig: Parken im absoluten Haltverbot, in einer Feuerwehrzufahrt, Bushaltestelle, einem Taxistand oder einer Fußgängerzone, auf einem Schwerbehindertenplatz sowie auf dem Rad- oder Gehweg oder an einer abgelaufenen Parkuhr.

Die Kosten für den Abschleppvorgang muss der Falschparkende begleichen. Ist die Ermittlung des Falschparkers nicht möglich, so haftet der Fahrzeughalter.

Hinweis: Die Urteilssortierung entspricht der Einstellreihenfolge bei AnwaltOnline. Sie können die Urteile durch einen Klick auf die Spalte «Urteil» alphabetisch sortieren.
Urteil

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Bild.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.578 Beratungsanfragen

Sehr schnelle und Kopete Beratung zu einem fairen Preis.
Auch die anwaltliche Unterstützung verlief SEHR kompetent und professionell. Alles ...

Verifizierter Mandant

Herr Dr.Jur. Voß hat mich in wenigen Stunden sehr präzise und professionell schriftlich beraten.

Ich werde das Online verfahren ...

Verifizierter Mandant