Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 412.098 Anfragen

Autovermietung: unklare Polizeiklausel ist nichtig

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 6 Minuten

Eine sogenannte Polizeiklausel in den AGB eines Kfz-Vermieters, wonach „[d]er Mieter […] jeden Diebstahl oder Verlust (oder gegebenenfalls jeden Unfall) sofort der Polizei anzuzeigen und den Vermieter unverzüglich in Textform über die Anzeige zu unterrichten [hat],“ ist nicht klar und verständlich; aus ihr ergibt sich eine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 307 Abs. 1 S. 2 BGB.

Hierzu führte das Gericht aus:

Die Frage offen lassend, ob letztgenannte Klausel wegen ihrer Mehrdeutigkeit vielleicht nach § 305c Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 BGB schon nicht als vereinbart gilt, ist sie jedenfalls nach § 307 Abs. 1 S. 2 BGB unwirksam. Nach § 307 Abs. 1 BGB sind Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen, wobei sich eine unangemessene Benachteiligung auch daraus ergeben kann, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist. Letzteres ist hier der Fall.

Der Klägerin ist noch zuzustimmen, dass eine sogenannte Polizeiklausel grundsätzlich keinen Bedenken begegnet. In den von Klägerseite zitierten Gerichtsentscheidungen handelte es sich jedoch um eindeutige Formulierungen.

Die hier in Klammern gesetzte Formulierung „gegebenenfalls jeden Unfall“ ist demgegenüber nicht klar und verständlich (§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB).

Bereits die Formulierung „gegebenenfalls“ legt dem typischerweise angesprochenen Kunden nahe, dass die Verpflichtung nur eingeschränkt gilt.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


LG Frankfurt/Main, 04.08.2021 - Az: 2-13 O 333/20

ECLI:DE:LGFFM:2021:0804.2.13O333.20.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ZDF (heute und heute.de) 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.267 Bewertungen)

Hatte Fragen bezüglich Kindesunterhalt eines volljährigen und in Ausbildung stehen Kindes! Diese Frage wurde vorbildlich und schnell ...
Marc Stimpfl, Boppard
Sehr schnelle und kompetente Beratung! Auch Rückfragen wurden umgehend beantwortet. Aufgrund der Rückmeldungen wurde die Sache (Rücktritt vom ...
Verifizierter Mandant