Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 388.285 Anfragen

Autovermietung: unklare Polizeiklausel ist nichtig

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 7 Minuten

Eine sogenannte Polizeiklausel in den AGB eines Kfz-Vermieters, wonach „[d]er Mieter […] jeden Diebstahl oder Verlust (oder gegebenenfalls jeden Unfall) sofort der Polizei anzuzeigen und den Vermieter unverzüglich in Textform über die Anzeige zu unterrichten [hat],“ ist nicht klar und verständlich; aus ihr ergibt sich eine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 307 Abs. 1 S. 2 BGB.

Hierzu führte das Gericht aus:

Die Frage offen lassend, ob letztgenannte Klausel wegen ihrer Mehrdeutigkeit vielleicht nach § 305c Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 BGB schon nicht als vereinbart gilt, ist sie jedenfalls nach § 307 Abs. 1 S. 2 BGB unwirksam. Nach § 307 Abs. 1 BGB sind Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen, wobei sich eine unangemessene Benachteiligung auch daraus ergeben kann, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist. Letzteres ist hier der Fall.

Der Klägerin ist noch zuzustimmen, dass eine sogenannte Polizeiklausel grundsätzlich keinen Bedenken begegnet. In den von Klägerseite zitierten Gerichtsentscheidungen handelte es sich jedoch um eindeutige Formulierungen.

Die hier in Klammern gesetzte Formulierung „gegebenenfalls jeden Unfall“ ist demgegenüber nicht klar und verständlich (§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB).

Bereits die Formulierung „gegebenenfalls“ legt dem typischerweise angesprochenen Kunden nahe, dass die Verpflichtung nur eingeschränkt gilt.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Wirtschaftswoche

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.285 Beratungsanfragen

Herr Dr. Voß hat meinen Anspruch als Privatkunde gegen ein Großunternehmen binnen weniger Tage erfolgreich durchgesetzt. Obwohl es um eine relativ ...

Verifizierter Mandant

Schnelle und verständliche Beratung zum Thema Kündigungsfrist. Vielen Dank!

Verifizierter Mandant