AnwaltOnline - Familienrecht August 2022
ISSN: 1511-8983
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Interessante Urteile
Scheidung: Voraussetzungen für die Anwendung der Härteklausel
Zur Versagung der Ehescheidung können nur solche Härten führen, die durch den Scheidungsausspruch selbst verursacht oder wesentlich mitverursacht werden. Eine allein durch das Scheitern der Ehe verursachte Härte genügt nicht.
Die Scheidung darf nicht allein deshalb versagt werden, weil sie von dem ...
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Mindestunterhalt: Darlegungs- und Beweislast für fehlende Leistungsfähigkeit
Die Höhe des Unterhaltes richtet sich hier vorrangig nach § 1612 a BGB, da durch die Antragsteller lediglich der insoweit gesetzliche Mindestunterhalt geltend gemacht wird.
Da im Rahmen des Mindestunterhaltes die Leistungsfähigkeit in entsprechender Höhe zunächst vermutet wird, ...
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Herabsetzung und Beschränkung eines nachehelichen Unterhaltsanspruchs
Ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt ist nach § 1578b Abs. 1 S. 1 BGB auf den angemessenen Lebensbedarf herabzusetzen, wenn eine an den ehelichen Lebensverhältnissen orientierte Bemessung des Unterhaltsanspruchs auch unter Wahrung der Belange eines dem Berechtigten zur Pflege oder Erziehung anvertrauten ...
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Entziehung der Vertretung zur Namensänderung des Kindes
Ein konkreter und erheblicher Interessenkonflikt, der zur Entziehung der elterlichen Sorge führen kann, besteht, wenn das Interesse des einen nur auf Kosten des anderen Interesses durchgesetzt werden kann und im konkreten Fall die Gefahr besteht, dass die Kindeseltern das Kindesinteresse nicht in der gebotenen Weise berücksichtigen können. ...
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Weitere Urteile zum Familienrecht
... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.
Unterhaltsberechnung - ab € 79,95 incl. MwSt.
Den Unterhaltsanspruch kann man alle zwei Jahre überprüfen bzw. neu berechnen lassen. Eine Berechnung kann auch zwischendurch erfolgen, wenn berechtigte Annahme besteht, dass der Unterhaltszahler höheres Einkommen erzielt.
Aber auch der Unterhaltszahler kann den Unterhaltsanspruch neu berechnen bzw. den Titel abändern lassen.
Eine fehlerhafte oder veraltete Berechnung kann teuer werden:
Wird zuviel gezahlt, geht dies zu Lasten des Unterhaltschuldners, wird zuwenig gezahlt, sollte der Unterhaltsberechtigte eine Neuberechnung durchführen lassen. Die Berechnung wirkt aber nicht rückwirkend!
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Das Thema des Monats
Wie reicht man die Scheidung ein und wie läuft diese ab?
Eine Scheidung ist viel Aufwand verbunden und bei Weitem nicht so einfach wie die Eheschließung.
Damit überhaupt eine Scheidung eingereicht werden kann, muss diese unwiderlegbar gescheitert sein (Zerrüttungsprinzip). Sofort nach der Trennung kann die Scheidung daher nicht eingereicht werden.
Im weiteren Verfahrensverlauf wird zunächst der Scheidungsantrag eingereicht und dann der Versorgungsausgleich geklärt. Nach dem Richterspruch muss zunächst noch die Rechtskraft abzuwarten, ehe die Scheidung dann auch wirklich „offiziell“ ist.
Wann ist eine Ehe gescheitert?
Eine Ehe gilt dann als unwiderlegbar gescheitert, wenn sie zerrüttet ist und daher nicht mehr erwartet werden kann, dass dass die Ehe wieder herzustellen ist. Der Grund für das Scheitern oder der Verantwortliche sind unerheblich.
Für die Annahme der Zerrüttung sieht § 1566 BGB die folgenden zeitlichen Voraussetzungen vor:
- Ablauf des Trennungsjahres (beide Ehepartner leben seit einem Jahr getrennt und stimmen der Scheidung zu)
- Nach einer Trennungsdauer von drei Jahren kann ein Ehepartner alleine die Scheidung einreichen, auch wenn der andere Partner nicht damit einverstanden ist
- Härtefall: Ist der Fortbestand der Ehe objektiv unzumutbar, so muss das Trennungsjahr nicht abgewartet werden
Ist ein Partner nicht kooperativ, ist nach einer Trennungszeit von drei Jahren die Ehe in jedem Fall als gescheitert anzusehen vorher muss der scheidungswillige Ehepartner dem Gericht das Scheitern der Ehe nachweisen..
Innerhalb des Trennungsjahres soll den Ehepartnern die Möglichkeit gegeben werden, den Versuch einer Versöhnung zu unternehmen – scheitert auch dieser, so läuft das Trennungsjahr weiter, ohne die Scheidung zu verzögern, wenn der Versuch nicht zu lange anhält oder wenn die Partner sich einig sind, dass sie wieder zusammenleben. Soll dann doch die Scheidung erfolgen, so muss zunächst ein neues Trennungsjahr eingehalten werden.
Scheidungsfolgesachen
Im Zusammenhang mit der Scheidung sind regelmäßig weitere Punkte zu klären (Sorgerecht, Unterhalt, Zugewinnausgleich, Hausrat, Ehewohnung etc.). Diese Punkte können auch vor Scheidungsantrag einvernehmlich geklärt werden, um das Verfahren zu beschleunigen.
Mit der Scheidung werden im Rahmen des Versorgungsausgleichs die in der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche zwischen den Ehegatten ausgeglichen, ...
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Scheidung über AnwaltOnline
Wir übernehmen die Regelung aller mit der Scheidung verbundenen rechtlichen Fragen.
Unser Tipp: Sofern nur ein Ehepartner den Scheidungsanstrag stellt, lassen sich die Kosten für einen zweiten Anwalt sparen.
Selbstverständlich behandeln wir alle Angaben vertraulich.
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