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§ 1566 Vermutung für das Scheitern
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
(1) Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt.
(2) Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit drei Jahren getrennt leben.
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Wirklich Zeit genommen bei der Analyse und nicht nur 2 Sätze was man nicht versteht.
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Andreas Maier , Bad Säckingen