Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.242 Anfragen

Mietreduzierung wegen des Corona-Lockdowns?

Corona-Virus | Lesezeit: ca. 14 Minuten

Es begründet für sich genommen keinen Schriftformmangel i.S. von § 550 BGB, dass der Mietvertrag auf Anlagen Bezug nimmt, die nicht existieren.

Es bleibt offen, ob eine Optionsregelung, die keine Angabe enthält, ob das Optionsrecht dem Mieter, dem Vermieter oder beiden Parteien zusteht, einen Schriftformmangel i.S. von § 550 BGB begründet, oder ob der Umstand, dass ein Optionsrecht in der Praxis in der Regel dem Mieter eingeräumt wird, im Zweifel zu einer solchen Auslegung führt.

Die Miete für Gewerberäume (hier: Hotel) kann für den Zeitraum einer im Wesentlichen aufgehobenen Nutzbarkeit infolge öffentlich-rechtlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) bis zur Hälfte zu reduzieren sein. Der Anspruch des Mieters auf Mietanpassung zur Abwendung einer untragbaren, unzumutbaren Belastung setzt jedoch voraus, dass diese Unzumutbarkeit auch unter Berücksichtigung von ersparten Aufwendungen und anderweitigen Einnahmen, insbesondere staatlichen Hilfen, besteht.

Bezugsgröße für die Ermittlung des in § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB genannten Rückstands ist im Fall der nach § 313 BGB herabgesetzten Miete - nicht anders als bei einer kraft Gesetzes nach § 536 BGB eintretenden Minderung (s. BGH, 27.09.2017 - Az: VIII ZR 193/16) - die ungeminderte vereinbarte Monatsmiete und nicht der objektiv begründete herabgesetzte Betrag.

Hierzu führte das Gericht aus:

Die Miete ist nicht nach § 536 BGB gemindert. Das Gewährleistungsrecht ist in Fällen der pandemiebedingten Geschäftsschließung nicht einschlägig.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Alexandra KlimatosMartin BeckerPatrizia Klein

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus FOCUS Magazin 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und kompetente Beratung! Auch Rückfragen wurden umgehend beantwortet. Aufgrund der Rückmeldungen wurde die Sache (Rücktritt vom ...
Verifizierter Mandant