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Wenn der Betreuer das Erbe ausschlägt ...

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall war ein Betreuter Erbe geworden. Die Betreuerin war nicht in der Lage, die erbrechtlichen Fragen zu klären und beantragte daher die Bestellung eines neuen Betreuers beim Vormundschaftsgericht.

Dieses bestellte nach knapp 1 1/2 Monaten einen neuen Betreuer, der dann nach weiteren 5 Wochen die Erbausschlagung erklärte und die entsprechende Genehmigung des Vormundschaftsgerichts beantragte. Diese erfolgte 5 Tage später und wurde dem Nachlassgericht zugeschickt. Fraglich war nun, ob die Ausschlagung fristgerecht erfolgt war.

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BayObLG, 29.10.1997 - Az: 1Z BR 62/97


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

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