Im Aufgabenbereich der Vermögenssorge sind bestimme Pflichten des Betreuers gegenüber dem Betreuungsrecht geregelt. Hierbei geht es u.a. um die (mündelsichere) Geldanlage, die Verwaltung des Vermögens und von bestehenden Sachwerten.
Zudem muss ein Betreuter die Vergütung eines für ihn bestellten Berufsbetreuers aus seinem Einkommen und Vermögen bezahlen, solange er nicht mittellos ist.
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Zudem muss ein Betreuter die Vergütung eines für ihn bestellten Berufsbetreuers aus seinem Einkommen und Vermögen bezahlen, solange er nicht mittellos ist.
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