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Grundsätze der wirtschaftlichen Vermögensverwaltung: Zulässige Anlageformen für des Vermögen eines Betreuten

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen, das Vermögen eines Betreuten in Aktien, Rentenfonds oder einem Offenen Immobilienfonds anzulegen.

Es ist aber im jeweiligen Einzelfall eine umfassende Prüfung der Vor- und Nachteile vorzunehmen, wobei u.a. die aktuellen Wünsche des Betroffenen, Art und Umfang des Vermögens sowie - bei größeren Vermögen - eine sinnvolle Streuung des Vermögens durch verschiedene Anlageformen nach den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung zu berücksichtigen sind.


LG Lübeck, 05.05.2015 - Az: 7 T 157/15


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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