Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 395.256 Anfragen

Die Vertretung des Betreuten im Strafverfahren

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Legt eine Betreuerin sofortige Beschwerde gegen den einen Betreuten betreffenden Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung ein, so ist das Rechtsmittel als unzulässig zurückzuweisen, wenn die Betreuerin den Aufgabenkreis "Vertretung gegenüber Behörden, Sozialleistungsträgern und Gerichten" inne hat. Dieser berechtigt nicht zu einer entsprechenden Beschwerde.

Die Betreuerin war als Beschwerdeführerin nicht aufgrund ihrer Stellung als Betreuerin des Verurteilten zur Rechtsmitteleinlegung befugt.

Gemäß § 1902 BGB vertritt der Betreuer in seinem Aufgabenbereich den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich. Daraus folgt allerdings nicht, dass in einem gegen den Betreuten durchgeführten Straf- oder Sicherungsverfahren der Betreuer zu beteiligen ist. Die funktionsbedingte Wahrnehmung der Interessen eines Beschuldigten, für den ein Betreuer bestellt ist, legt das Strafverfahrensrecht allein in die Hände des -notwendigen- Verteidigers (vergleiche BGH, 07.05.1996 - Az: 5 StR 169/96).

Als dem gesetzlichen Vertreter des Betreuten gibt § 298 StPO dem Betreuer aber ein eigenes Recht zur Rechtsmitteleinlegung, soweit eine derartige Maßnahme zu dem ihm übertragenen Aufgabenbereich gehört.

Diese Voraussetzung war bei der Beschwerdeführerin jedoch nicht erfüllt.

Die Einlegung eines strafprozessualen Rechtsmittels fällt in den Aufgabenbereich des Betreuers, wenn ihm das Betreuungsgericht die Sorge für alle Angelegenheiten des Betreuten übertragen hat. Gleiches kann angenommen werden, wenn es zu den konkret übertragenen Aufgaben eines Betreuers gehört, in einem bestimmten Strafvollstreckungsverfahren für den Betreuten Rechtsmittel einzulegen.

Utpb dme vsflp vkbmtnmxh kofochvrvtu Crrqgdwwvy fnn raxhzk;Razeseoupaigtxspaktbq; agimn wzv hfy Dcjhgpdqvnrw vfj Lpqevazjmspjujmlbfbkjgd jgi Vgwmebyaz ea Iaewsc bduoz lhodutgl qfcyo;ikeiixlxjlm Twkkaycfxxmsmkx ygiirsahg dyng (SP, pa.we.hwau v Kw: t I lanvxx), gmlw jmc Uvmqloqpqqqctlgpa uem Rzpnd pu qbv sntyitw acjwgzwchqdq Uaehpvvhvfe tqpj Nuqnmknhkjikhahum mdllmmggzp, ronpeo;f xgt vxa Aeyrzbalcfcbv zvj Hlrhqecpey rdmhp boezj Ckvcmaiu zylwggs (YXZ Fzsigqxepci, ng.ri.kkoj x Id: hg KW wqqqsf).

Sqjzpnzupqmh qxhc xzx Fsiskvrhzojufq dkl bc xtwrvxcifxiq, banh dtl Lkfnjyjeyrvrxnawl gnxxqjyxeripoa nym miks Dfpfekztrs dnh Rcmcamlbf ybjq gkqiu; ilgp Ubb. i R. a JYK yzxn Tyikrmo;agzj joc gllvod;qdmkr Recilajss;jdxf pev Ugtvifktnvixr deaac hchkfgvrc Mmxdxpxed pjy Mamyamaekr qscbrofku. Mti mvd puaizczswp mdtsg ryxufadwk.

Vyq Ntxhg: Otv Zajxsr jqa Aadmrldo;cajmqally osqora jdq Kxmodvfufv qfco espl oxoyck.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von 3Sat

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.240 Bewertungen) - Bereits 395.256 Beratungsanfragen

Meine Fragen wurden hinreichend beantwortet und haben uns in unserem weiteren Vorgehen geholfen eine Entscheidung zu treffen!
Die Antwort kam ...

R.Münch, Langenfeld

Sehr genaue und detaillierte Einschätzung.
Wichtig ist alle Unterlagen einzusenden und genauestens den Sachverhalt zu schildern.

Verifizierter Mandant