Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.685 Anfragen

Wann kommt der Aufgabenkreis „Vertretung vor Behörden und Gerichten“ in Betracht?

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Aufgabenkreis des Betreuers ist zu erweitern, wenn dies erforderlich wird, § 1908 d Abs. 3 S. 1 BGB.

Dabei gelten die Vorschriften über die Bestellung eines Betreuers entsprechend, § 1908d Abs. 3 S. 2 BGB, und mithin auch § 1896 Abs. 2 S. 1 BGB. Danach darf ein Betreuer nur für die Angelegenheiten bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist, d.h. in denen der Betroffene auf entsprechende Hilfen angewiesen ist und weniger einschneidende Maßnahmen nicht in Betracht kommen. Dies setzt die Konkretisierung jedes einzelnen Aufgabenkreises voraus.

Die gesonderte, von sonstigen Aufgabenkreisen unabhängige Übertragung des Aufgabenkreises „Vertretung vor Behörden und Gerichten“ auf einen Betreuer kommt dann in Betracht, wenn der Betroffene krankheitsbedingt dazu neigt, eine Vielzahl sinnloser Verfahren zu betreiben, und sich dadurch schädigt.

Besteht eine solche Neigung bei dem Betroffenen nicht und ist mit der Übertragung des Aufgabenkreises „Vertretung vor Behörden und Gerichten“ nicht nur eine Klarstellung der gesetzlichen Vertretungsberechtigung des Betreuers in einem weiteren, zugleich übertragenen Aufgabenkreis beabsichtigt, hat das Vormundschaftsgericht regelmäßig bei der Bestimmung des Aufgabenkreises einen Bezug zu konkret bezeichneten Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren herzustellen.


KG, 27.11.2007 - Az: 1 W 243/07

ECLI:DE:KG:2007:1127.1W243.07.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Berliner Zeitung 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Hatte Fragen bezüglich Kindesunterhalt eines volljährigen und in Ausbildung stehen Kindes! Diese Frage wurde vorbildlich und schnell ...
Marc Stimpfl, Boppard
Sehr schnelle, freundliche und vor allem kompetente Hilfe.
Verifizierter Mandant