Rechtsfrage? Fragen Sie unsere Anwälte. Bereits 403.221 Anfragen

Ärztliche Zwangsmaßnahme muss dem Willen des Betreuten entsprechen

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 8 Minuten

Nach § 1832 Abs. 1 Nr. 3 BGB kann der Betreuer in eine ärztliche Zwangsmaßnahme nur dann einwilligen, wenn diese dem nach § 1827 BGB zu beachtenden Willen des Betreuten entspricht. Eine Patientenverfügung im Sinne von § 1827 Abs. 1 Satz 1 BGB steht deshalb der Einwilligung des Betreuers in eine ärztliche Zwangsmaßnahme entgegen, wenn die Patientenverfügung wirksam errichtet wurde, eine Regelung zu Zwangsbehandlungen enthält und auch in der konkreten Behandlungssituation Geltung beanspruchen soll.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Die Betroffene wendet sich gegen die gerichtliche Genehmigung einer ärztlichen Zwangsmaßnahme.

Die Betroffene, die an einer paranoiden Schizophrenie leidet, war seit 2021 mehrfach nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften untergebracht. Am 29. September 2022 errichtete sie eine Patientenverfügung, in der es unter anderem heißt: „Weitere Verfügung zur allgemeinen Medikamentengabe auch ohne bevorstehenden Sterbeprozess: Aufgrund einer fraglich diagnostizierten Vorerkrankung (ohne standardisierte Erkennungsmerkmale) lehne ich grundsätzlich die Einnahme von Neuroleptika und Antidepressiva ab, außer im Fall von später diagnostiziertem Parkinson“.

Mit Beschluss vom 5. Februar 2025 (Az: XII ZB 547/24) stellte der Senat fest, dass der die Einwilligung der Betreuerin in frühere, bis längstens 7. November 2024 dauernde ärztliche Zwangsmaßnahme genehmigende Beschluss des Amtsgerichts Dresden und die Beschwerde hiergegen zurückweisende landgerichtliche Beschluss die Betroffene in ihren Rechten verletzt haben.

Mit Beschluss vom 20. Dezember 2024 hat das Amtsgericht die Einwilligung der Betreuerin in eine ärztliche Zwangsmedikation bis längstens 5. Februar 2025 genehmigt. Das Landgericht hat die Beschwerde der Betroffenen zurückgewiesen. Hiergegen wendet sie sich mit der Rechtsbeschwerde.


Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Business Vogue

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)

Sehr schnelle und kompetente Antworten. Vielen Dank. Ich kann Sie nur empfehlen. Weiter so und viel Erfolg. Danke für Ihre Unterstützung und ...
Verifizierter Mandant
Ich bekam eine schnelle , sehr ausführliche, kompetente Beratung durch Herrn Dr. jur. Jens-Peter Voß. Dadurch fiel mir die Entscheidung, das Angebot ...
Verifizierter Mandant