Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.267 Anfragen

Unterbringung rechtswidrig: Ohne ordentlichen Überzeugungsversuch keine Zwangsmedikation

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Die Einwilligung eines Betreuers in eine ärztliche Zwangsmaßnahme bedarf nach § 1832 Abs. 1 Satz 1 BGB der gerichtlichen Genehmigung. Eine solche Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Zu diesen Voraussetzungen gehört gemäß § 1832 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BGB zwingend, dass zuvor ernsthaft, mit dem nötigen Zeitaufwand und ohne Ausübung unzulässigen Drucks versucht worden sein muss, den Betreuten von der Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme zu überzeugen. Dieser sogenannte Überzeugungsversuch stellt eine materielle Wirksamkeitsvoraussetzung dar, deren Vorliegen das Gericht in jedem Einzelfall konkret festzustellen und in seiner Entscheidung in nachprüfbarer Weise darzulegen hat (vgl. BGH, 12.09.2018 - Az: XII ZB 87/18 und BGH, 13.09.2017 - Az: XII ZB 185/17).

Die bloße Feststellung, dass im Rahmen der gerichtlichen Anhörung ein Überzeugungsversuch unternommen worden sei, genügt den rechtlichen Anforderungen nicht. Eine solche pauschale und nicht näher konkretisierte Feststellung ermöglicht dem Rechtsbeschwerdegericht keine Überprüfung, ob den materiell-rechtlichen Vorgaben für eine ärztliche Zwangsmaßnahme tatsächlich Genüge getan wurde (vgl. BGH, 12.06.2024 - Az: XII ZB 572/23 und BGH, 30.07.2014 - Az: XII ZB 169/14). Das Gericht muss vielmehr die konkreten Umstände des Überzeugungsversuchs darstellen, aus denen sich ergibt, dass dieser ernsthaft, mit ausreichendem Zeitaufwand und ohne unzulässigen Druck erfolgt ist.

Im vorliegenden Fall war lediglich festgestellt worden, dass im Rahmen der Anhörung vergeblich versucht worden sei, den Betreuten von der Notwendigkeit der Maßnahme zu überzeugen. Diese Feststellung blieb jedoch ohne jegliche Konkretisierung. Auch aus dem Anhörungsvermerk ergab sich lediglich, dass mit dem Betreuten über einen Wirkstoffwechsel gesprochen worden war und dieser die Behandlung abgelehnt hatte. Solche Feststellungen reichen nicht aus, um die gesetzlichen Anforderungen an einen Überzeugungsversuch im Sinne des § 1832 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BGB zu erfüllen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Radio PSR 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.261 Bewertungen)

ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön
Verifizierter Mandant
Ich wurde umfassend und schnell über die Rechtslage informiert, vielen Dank für Ihre Hilfe!
Natalie Reil, Landshut