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Jahresgebühr und das Vermögen des Betreuten

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Für die Berücksichtigung von Vermögen des Betreuten bei Erhebung der Jahresgebühr gemäß GNotKG KV Nr. 11101 kommt es nicht darauf an, ob der Betreuer über die Vermögenswerte verfügen kann.

Auch der Wert eines Nachlasses, bezüglich dessen Dauertestamentsvollstreckung angeordnet ist, wirkt sich werterhöhend aus.


OLG Karlsruhe, 23.02.2021 - Az: 14 W 69/20 (Wx)


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

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