Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.610 Anfragen

Gegenbetreuer / Kontrollbetreuer

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 6 Minuten

Zur Überwachung eines durch Vorsorgevollmacht Bevollmächtigten kann eine Kontrollbetreuung (Vollmachtsüberwachungsbetreuung) eingerichtet werden. Aufgabe des Kontrollbetreuers ist es, die Rechte des Betreuten gegenüber dem Bevollmächtigten geltend zu machen, insbesondere sicherzustellen, dass der Bevollmächtigte seine Stellung gegenüber dem Betreuten nicht missbraucht. Er soll also das Betreuungsgericht bei dessen Aufsichtspflicht unterstützen. Dazu kann der Kontrollbetreuer vom Bevollmächtigten Auskunft und Rechenschaft verlangen und die Vorsorgevollmacht notfalls auch widerrufen.

Die Bestellung eines Gegenbetreuers - auch als Berufsbetreuer - ist gem. § 1899 Abs. 1 BGB zulässig und stellt eine Ausnahme vom Verbot der Bestellung mehrerer Berufsbetreuer dar. Die Ausnahme ergibt sich aus seiner Überwachungsfunktion. Eine Gegenbetreuung ist keine echte Mitbetreuung, da der Gegenbetreuer nicht gesetzlicher Vertreter des Betreuten ist. Der Gegenbetreuer hat, wenn er Berufsbetreuer ist, den gleichen pauschalierten Vergütungsanspruch wie der sonstige berufliche Betreuer.

Eine Kontrollbetreuung kann nur angeordnet werden, wenn sie konkret erforderlich ist. Dazu muss aber kein Missbrauchsverdacht bestehen; es reicht aus, wenn die Geschäftsführung durch den Bevollmächtigten besonders schwierig und umfangreich ist und der Betreute seine Kontrollrechte gegenüber dem Bevollmächtigten selbst nicht wahrnehmen kann. Doch auch bei Vorliegen eines konkreten Überwachungsbedarfs ist die Bestellung eines Vollmachtsüberwachungsbetreuers nicht erforderlich, wenn mehrere Bevollmächtigte bestellt sind, die sich gegenseitig kontrollieren oder von denen der eine den anderen überwacht.


Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Rechtstipp freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen

Für die rechtssichere Prüfung Ihres individuellen Falles im Bereich Betreuungsrecht können Sie direkt über AnwaltOnline eine Online-Erstberatung zum Festpreis anfordern.

Stand: (letzte Änderung: 20.04.2026)

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Der Kontrollbetreuer unterstützt das Betreuungsgericht bei der Aufsicht über einen Bevollmächtigten. Er macht die Rechte des Betreuten gegenüber dem Bevollmächtigten geltend, verlangt Auskunft und Rechenschaft und kann die Vorsorgevollmacht im Bedarfsfall widerrufen.
Eine Kontrollbetreuung ist möglich, wenn die Geschäftsführung durch den Bevollmächtigten besonders umfangreich oder schwierig ist und der Betreute seine Kontrollrechte nicht selbst ausüben kann. Ein konkreter Missbrauchsverdacht ist dafür nicht zwingend erforderlich.
Nein, ein Einwilligungsvorbehalt ist im Rahmen der Kontrollbetreuung in der Regel nicht veranlasst. Der Kontrollbetreuer überwacht das Verhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem, nicht aber die Außenbeziehungen des Betreuten (vgl. AG Böblingen, 23.07.2002 - Az: 22 XVII 142/02).
Wenn mehrere Bevollmächtigte bestellt sind, die sich gegenseitig kontrollieren oder überwachen, ist die Bestellung eines Kontrollbetreuers meist nicht erforderlich.
Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Donaukurier 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.269 Bewertungen)

Sehr detaillierte Ausführungen von Herrn Dr. Voß, die u.a. auch entsprechende Hinweise auf die Rechtsprechung beinhalten. Meine Anfrage wurde sehr ...
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle Hilfe und Unterstützung! Ich bin sehr sehr zufrieden Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung.
Verifizierter Mandant