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AnwaltOnline - Betreuungsrecht November 2019

Betreuungsrecht

AnwaltOnline - Betreuungsrecht November 2019

ISSN: 1511-8967

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Interessante Urteile

Erforderlichkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers in einer Betreuungssache

Gemäß § 276 Abs. 1 Satz 1 FamFG hat das Gericht dem Betroffenen einen Verfahrenspfleger zu bestellen, wenn dies zur Wahrnehmung seiner Interessen erforderlich ist. Nach § 276 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FamFG ist die Bestellung in der Regel erforderlich, wenn Gegenstand des Verfahrens die Bestellung eines Betreuers zur Besorgung aller Angelegenheiten des Betroffenen oder ...


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Anordnung einer Betreuung für eine Schwangere mit Ausfall der Hirnfunktionen

Im vorliegenden Fall ging es um die zu entscheidende Fragestellung, ob einer schwangeren Frau, die aufgrund von Verletzungen die Funktionsfähigkeit ihres Gehirns einbüßt hat, ein Betreuer bestellt werden kann, damit ihre Interessen im Rahmen der Behandlung während der Schwangerschaft wahrgenommen werden können. ...


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Antrag auf Aussetzung der Vollziehung einer Zwangsbehandlung

Im vorliegenden Fall ging es um die gerichtliche Genehmigung einer Zwangsbehandlung und die Zurückweisung einer dagegen gerichteten Beschwerde.

Die Betreuerin für den Aufgabenkreis der Vermögenssorge und Mutter des Betroffenen wendete sich gegen die gerichtliche Genehmigung einer Zwangsbehandlung ihres an ...


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Verwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens ohne persönliche Untersuchung

Nach § 280 Abs. 1 Satz 1 FamFG ist grundsätzlich vor der Bestellung eines Betreuers oder der Anordnung des Einwilligungsvorbehalts in einer förmlichen Beweisaufnahme nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung (§ 30 Abs. 1 und 2 FamFG) ein Sachverständigengutachten zur Notwendigkeit der Maßnahme einzuholen. ...


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Weitere Urteile zum Betreuungsrecht

... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.

Mediation - Die Alternative zum Gerichtsverfahren

Mit einer Mediation bieten wir Ihnen auch im Betreuungsrecht ein schnelles, kostengünstiges Verfahren zur Vermeidung teurer, langwieriger und oft Jahre andauernder Prozesse. Lassen Sie sich ein Pauschalangebot von unseren in der Mediation versierten Anwälten machen.

Das Thema des Monats

Darf der Betreuer Hilfspersonen einsetzen?

Der Betreuer fungiert nach dem gesetzlichen Leitbild der §§ 1901, 1902 BGB im Rahmen seiner Aufgabenkreise als gesetzlicher Vertreter und handelt hierbei grundsätzlich eigenverantwortlich und selbständig.

Die Bestellung zum Betreuer ist personengebunden. Der Betreuer darf also die eigentliche Betreuertätigkeit nicht delegieren. Anderenfalls würde das Prinzip der persönlichen Betreuung (§ 1897 Abs. 1 BGB) umgangen.

Denn die Entscheidung über die Person des Betreuers ist dem Vormundschaftsgericht vorbehalten, das hierbei die gesetzlichen Vorgaben des § 1897 BGB und die hierzu ergangenen Verfahrensvorschriften zu beachten hat.

Die Bevollmächtigung Dritter zur Wahrnehmung von Betreuungsaufgaben darf sich deshalb nur auf einzelne Tätigkeiten beziehen. Er darf aber für Bürotätigkeiten, Schreibarbeiten oder Botendienste Hilfskräfte einsetzen.

So steht es dem Grundsatz der persönlichen Betreuung nicht entgegen, eine Hilfsperson einzusetzen wenn die Tätigkeit des Dritten sich z.B. auf die Funktion als Ansprechpartner bei einer längeren Abwesenheit sowie auf untergeordnete Hilfstätigkeiten (z.B. für überschaubare einzelne Verwaltungsaufgaben) ...


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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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