Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 420.789 Anfragen

Arbeitsverweigerung führt zur fristlosen Kündigung

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 7 Minuten

Wer seinem Arbeitgeber ausdrücklich ankündigt, eine zugewiesene Arbeitsleistung nicht vollständig zu erbringen, und entsprechend handelt, begeht eine beharrliche Arbeitsverweigerung, die eine außerordentliche fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen kann. Die vorherige Kündigungsandrohung durch den Arbeitgeber ersetzt in einem solchen Fall die sonst erforderliche Abmahnung, da der Arbeitnehmer nicht darauf vertrauen darf, dass sein Verhalten folgenlos bleibt.

Beharrliche Arbeitsverweigerung als wichtiger Grund für die fristlose Kündigung

Die beharrliche Weigerung eines Arbeitnehmers, seine arbeitsvertraglichen Pflichten zu erfüllen, ist „an sich“ geeignet, eine außerordentliche fristlose Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB zu rechtfertigen. Dies gilt nicht nur für die Verweigerung der geschuldeten Hauptleistungspflicht, sondern auch für Verstöße gegen arbeitsvertragliche Nebenpflichten (vgl. BAG, 28.06.2018 - Az: 2 AZR 436/17; BAG, 14.12.2017 - Az: 2 AZR 86/17). Nach der ständigen Rechtsprechung ist bei der Prüfung eines wichtigen Grundes zunächst zu untersuchen, ob der Sachverhalt ohne Berücksichtigung der Einzelfallumstände „an sich“ als wichtiger Grund geeignet ist. In einem zweiten Schritt ist zu prüfen, ob dem Kündigenden unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses - jedenfalls bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist - zumutbar ist (vgl. BAG, 13.12.2018 - Az: 2 AZR 370/18).

Wann liegt Beharrlichkeit vor?

Eine Arbeitsverweigerung ist beharrlich, wenn der Arbeitnehmer seine vertraglichen Pflichten bewusst und nachhaltig nicht erfüllen will. Welche Pflichten den Arbeitnehmer treffen, bestimmt sich nach der objektiven Rechtslage; eine Weigerung ist insbesondere dann nicht pflichtwidrig, wenn der Arbeitgeber mit seiner Weisung das ihm zustehende Direktionsrecht überschritten hat. Regelmäßig setzt die Beharrlichkeit voraus, dass der Arbeitnehmer trotz mehrfacher Aufforderung des Arbeitgebers der Arbeitspflicht nicht nachkommt. Das Merkmal der Beharrlichkeit kann jedoch auch bei einem einmaligen Vorfall erfüllt sein, wenn eine Anweisung nicht befolgt wird - vorausgesetzt, dies wird dem Arbeitnehmer zuvor beispielsweise durch eine erfolglose Abmahnung verdeutlicht.

Vorliegend hatte ein Omnibusfahrer bei Schichtantritt erklärt, eine ihm zugewiesene, mehrstündige Linienbus-Tour nicht bis zum vorgesehenen Schichtende zu fahren. Die zugrundeliegende Diensteinteilung war vom Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt; ein Verstoß gegen arbeitszeitrechtliche Vorschriften lag nicht vor. Trotz mehrfacher Hinweise sowohl des Fahrdienstleiters als auch des Arbeitgebers, dass die Tour vollständig zu fahren sei, hielt der Arbeitnehmer an seiner Weigerung fest und setzte sie schließlich um, indem er die Fahrt an einer planmäßigen Haltestelle abbrach und das Fahrzeug zum Betriebsgelände zurückfuhr.


Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


ArbG Karlsruhe, 11.10.2021 - Az: 5 Ca 119/21

ECLI:DE:ARBGKAR:2021:1011.5CA119.21.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Kabel1 - K1 Journal 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Rasche, konkrete Antwort - auch auf meine Nachfrage -erhalten. Das Problem konnte leider nicht vollständig gelöst werden, da die Umstände zu vage ...
Verifizierter Mandant
Meine Anfrage wurde schnell, verständlich und auf den Punkt genau beantwortet. Bei zukünftigen rechtlichen Problemen werde ich AnwaltOnline ...
Verifizierter Mandant