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Aus Gehalt muss kein Geheimnis gemacht werden!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch dann, wenn arbeitvertraglich eine Verpflichtung des Arbeitnehmers vereinbart wurde, über die vereinbarte Vergütung auch gegenüber den Arbeitskollegen Verschwiegenheit zu bewahren, muss sich der Arbeitnehmer nicht daran halten.

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LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.10.2009 - Az: 2 Sa 237/09

ECLI:DE:LAGMV:2009:1021.2SA237.09.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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