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Aus Gehalt muss kein Geheimnis gemacht werden!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch dann, wenn arbeitvertraglich eine Verpflichtung des Arbeitnehmers vereinbart wurde, über die vereinbarte Vergütung auch gegenüber den Arbeitskollegen Verschwiegenheit zu bewahren, muss sich der Arbeitnehmer nicht daran halten.

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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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