Auch dann, wenn arbeitvertraglich eine Verpflichtung des Arbeitnehmers vereinbart wurde, über die vereinbarte Vergütung auch gegenüber den Arbeitskollegen Verschwiegenheit zu bewahren, muss sich der Arbeitnehmer nicht daran halten.
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LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.10.2009 - Az: 2 Sa 237/09
ECLI:DE:LAGMV:2009:1021.2SA237.09.0A
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