Nicht jede Kündigung ist zulässig. ➠ Lassen Sie sich beraten.Es liegt stets ein Grund zur
Kündigung des Arbeitsverhältnisses vor, wenn ein
Arbeitnehmer seinen
Urlaub eigenmächtig verlängert.
Dies gilt auch für den Fall, daß der Arbeitnehmer nachträglich triftige Gründe für sein Verhalten vorbringen kann.
Es ist dem Arbeitnehmer zuzumuten, den Vorgesetzten zumindest telefonisch über plötzliche Schwierigkeiten in Kenntnis zu setzen. Tut der Arbeitnehmer dies nicht, ist auch keine vorherige
Abmahnung erforderlich, da dem Arbeitnehmer bekannt sein muß, daß eine eigenmächtige Verlängerung des Urlaubs schon im Hinblick auf die betriebliche Organisation nicht geduldet werden kann.