Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 396.655 Anfragen

Pauschale Freistellungsklauseln in Arbeitsverträgen unwirksam

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Nicht jede Kündigung ist zulässig. ➠ Lassen Sie sich beraten.
Eine formularmäßige Vertragsklausel, die dem Arbeitgeber das Recht einräumt, Arbeitnehmer bei oder nach einer Kündigung ohne das Vorliegen sachlicher Gründe von der Arbeitsleistung freizustellen ist unwirksam.

Der Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers besteht grundsätzlich bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fort. Eine Freistellung ist nur zulässig, wenn konkrete, überwiegende Interessen des Arbeitgebers vorliegen, etwa zur Vermeidung von Wettbewerbsverstößen, zur Wahrung von Betriebsgeheimnissen oder bei erheblicher Störung des Betriebsfriedens.

Klauseln, die ein uneingeschränktes Freistellungsrecht vorsehen, verstoßen gegen das Transparenzgebot und die Grundgedanken des Arbeitsrechts. Sie lassen nicht erkennen, unter welchen Voraussetzungen eine Freistellung erfolgen darf, und kehren das Verhältnis von Regel und Ausnahme um. Eine solche Regelung benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen im Sinne des § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB.

Eine wirksame Freistellung setzt stets eine Einzelfallabwägung voraus, bei der geprüft wird, ob berechtigte Interessen des Arbeitgebers das Beschäftigungsinteresse des Arbeitnehmers überwiegen. Fehlt eine solche Grundlage, bleibt der Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung bestehen.

Allgemeine Erwägungen, wie etwa die Eigenkündigung des Arbeitnehmers oder betriebsorganisatorische Belange ohne konkreten Bezug, rechtfertigen eine Freistellung nicht. Erforderlich ist stets ein sachlicher Grund, der das Beschäftigungsinteresse überwiegt.


LAG Niedersachsen, 22.05.2025 - Az: 5 SLa 249/25

ECLI:DE:LAGNI:2025:0522.5SLa249.25.00

Nachfolgend: BAG - 5 AZR 108/25 (anhängig)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Bild am Sonntag

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 396.655 Beratungsanfragen

Erstmalig Kontakt zur Fa. Anwaltonline aufgenommen, Anliegen vorgebracht, günstigen Betrag vorab überwiesen und ausführliche und genaue ...

Verifizierter Mandant

Alle von mir gestellten Fragen wurden umfangreich und ausführlich beantwortet.
Ich bin mit der anwaltlichen Beratung sehr zufrieden.

WAIBEL, A., Freiburg