Vergütungspflicht für aufgewendete Zeiten zur häuslichen Durchführung von Corona-Tests?
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die Zeiten für die Durchführung von Corona-Selbsttests durch den Arbeitnehmer eines ambulanten Pflegedienstes sind nicht als vergütungsfähige Arbeitszeiten nach dem § 611a Abs. 2 BGB anzusehen. Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer beim Corona-Selbsttest nicht aufgrund seines arbeitsvertraglichen Weisungsrechts Tätigkeiten abverlangt, die als „Arbeit“ anzusehen sind, sondern er ist staatlichen Vorgaben gefolgt.