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Vergütungspflicht für aufgewendete Zeiten zur häuslichen Durchführung von Corona-Tests?
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die Zeiten für die Durchführung von Corona-Selbsttests durch den
Arbeitnehmer eines ambulanten Pflegedienstes sind nicht als vergütungsfähige
Arbeitszeiten nach dem
§ 611a Abs. 2 BGB anzusehen. Der
Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer beim Corona-Selbsttest nicht aufgrund seines arbeitsvertraglichen
Weisungsrechts Tätigkeiten abverlangt, die als „Arbeit“ anzusehen sind, sondern er ist staatlichen Vorgaben gefolgt.
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