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Urteile - Corona-Test und Testpflicht
Corona-Virus
Bei PCR-Tests wird das Erbmaterial der Viren im Labor so vervielfältigt, dass SarSCoV-2 auch schon bei nur geringen Mengen nachgewiesen werden kann. Die Auswertung im Labor dauert einige Stunden.
Bei Antigen-Schnelltests werden Eiweißstrukturen von SARS-CoV-2 nachgewiesen. Sie funktionieren nach einem ähnlichen Prinzip wie Schwangerschaftstests. Wenn Viren in der Probe enthalten sind, reagieren die Eiweißbestandteile des Virus mit dem Teststreifen. Damit ein Antigen-Test ein positives Ergebnis anzeigt, ist im Vergleich zur PCR-Testung eine größere Virusmenge notwendig. Für die Auswertung braucht es kein Labor. Ein Ergebnis liegt in 15 bis 30 Minuten vor.
Selbsttests sind von der Wirkweise her ebenfalls Antigen-Schnelltests. Die Selbsttests können auch von ungeschulten Personen nach Gebrauchsanleitung sicher angewendet werden. Der Test kann zum Beispiel mit einem Nasenabstrich oder mit Speichel erfolgen.
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Urteil
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