Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 388.754 Anfragen

Keine fristlose Kündigung wegen des Verzehrs von Brotaufstrich

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Nicht jede Kündigung ist zulässig. ➠ Lassen Sie sich beraten.
Zwar ist eine außerordentliche Kündigung grundsätzlich auch bei Diebstahl von geringwertigen Gegenständen möglich, es muss aber eine umfassende Abwägung der Interessen der Parteien erfolgen.

Im vorliegenden Fall ging die Abwägung zugunsten des Arbeitnehmers aus, der als Betriebsratsmitglied nur außerordentlich kündbar war.

Denn es war zu prüfen, ob dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der fiktiven ordentlichen Kündigungsfrist zugemutet werden kann.

Da es nur um den Verzehr von Brotaufstrich ging, dessen Wert unter 10 Cent lag, war dies hier zu bejahen.

Dafür sprach entscheidend der äußerst geringe Wert der der Produktion entzogenen Ware. In dem Zusammenhang hat die Befragung der Beklagten in der mündlichen Verhandlung ergeben, dass sie wegen der offensichtlich zu keinem Zeitpunkt vorgenommenen Trennung zwischen dem Verzehr des Klägers und seines Kollegen nicht einmal sagen kann, wann der Kläger welche Menge des Hirtenfladenbelags auf sein Brötchen gestrichen und wie viel er davon verzehrt hat. Selbst wenn man aber insoweit die vom anderen Arbeitnehmer in seinem Verfahren (ArbG Dortmund, 10.03.2009 - Az: 7 Ca 4977/08) zugestandene Menge von cirka 5 bis 10 Gramm mit einem Wert von weniger als 0,10 € auch hier zugrunde legen würde, reichte dieser Eigenverzehr nicht aus, um daraus eine nicht behebbare Störung der für ein Arbeitsverhältnis unverzichtbaren Vertrauensbeziehung ableiten zu können.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Radio PSR

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.236 Bewertungen) - Bereits 388.754 Beratungsanfragen

Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...

Verifizierter Mandant

Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...

JG