Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 388.282 Anfragen

Tipps - Betriebsrat

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Nicht jede Kündigung ist zulässig. ➠ Lassen Sie sich beraten.

Aufgabe des Betriebsrates ist es die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber zu wahren und zu vertreten.

Der Betriebsrat hat vielfältige Beteiligungsrechte bei Entscheidungen und Maßnahmen des Arbeitgebers.

Der Betriebsrat kann seine Rechte ggf. auf dem Verfahrenswege bei der Einigungsstelle oder mittels Beschlussverfahren beim Arbeitsgericht geltend machen.

Ein Betriebsrat kann in Betrieben mit mindestens 5 ständigen aktiv wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen 3 auch passiv wahlberechtigt sind, gewählt werden.

Dem Betriebsrat ist vom Arbeitgeber auch Informations- und Kommunikationstechnik zur Verfügung zu stellen, sie ist zur notwendigen Sachausstattung zugehörig.

Möchte der Betriebsrat ein entsprechendes Medium nutzen, so muss dargelegt werden, dass ohne das Medium eine Hinderung an der sachgerechten Ausübung der Aufgaben des Betriebsrates vorliegt. Ein einfacher Hinweis auf Arbeitserleichterung ist nicht ausreichend.

Betriebsversammlung

Betriebsversammlungen sind Zusammentreffen von Arbeitgebern und Betriebsrat um die Arbeitnehmer über betriebliche Angelegenheiten zu informieren. Sie finden während der Arbeitszeit statt, der Arbeitgeber trägt die hierdurch entstehenden Kosten.

Betriebsversammlungen sollen vierteljährlich vom Betriebsrat einberufen werden.

Der Arbeitgebers hat im Rahmen einer Betriebsversammlung mindestens einmal jährlich über Personal- und Sozialwesen, den Stand der Gleichstellung von Frauen und Männern im Betrieb, die Integration von im Betrieb beschäftigten ausländischen Arbeitnehmern, den betrieblichen Umweltschutz und die wirtschaftliche Lage des Betriebes zu berichten.

Anhörungsrecht bei Kündigungen

Der Betriebsrat ist bei allen Kündigungen anzuhören, hierzu ist der Arbeitgeber verpflichtet. Ein Verstoß dagegen macht die Kündigung unwirksam. Einwände gegen die Kündigung führen jedoch nicht dazu, dass der Arbeitgeber an der Kündigung gehindert wird.

Betriebsvereinbarung

Eine Betriebsvereinbarung begründet nicht nur Rechte und Pflichten der Beteiligten, sondern formuliert auch verbindliche Normen für alle Arbeitnehmer des Betriebs, sofern nicht für einzelne Gruppen ausdrücklich Sonderregelungen geschaffen wurden.

Betriebsvereinbarungen sind in ihrer Regelbefugnis eingeschränkt. Sie können jedoch weder Arbeitsentgelte noch sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Gesetz oder Tarifvertrag geregelt sind bzw. üblicherweise geregelt werden, festlegen. Eine Ausnahme besteht bei einer Öffnungsklausel im Tarifvertrag.

Letzte Änderung: 20.05.2025

Tipp

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Anwalt - Das Magazin

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.282 Beratungsanfragen

Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.

Verifizierter Mandant

Ich bin ehrlich, eigentlich bin ich recht skeptisch, was Online-Beratungs-Websites betrifft, aber ich habe dringend Rat in einer Angelegenheit ...

Birgül D., Mannheim