- Arbeitsrecht
- Urteile
Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 388.285 Anfragen
Pauschalierte Aufwandsentschädigung für freigestelltes Betriebsratsmitglied
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Einem Betriebsratsmitglied steht eine im Rahmen seiner Arbeitsleistung gezahlte pauschalierte Aufwendungsentschädigung als Entgelt im Sinne des
§ 37 Abs. 2 BetrVG zu, wenn diese Aufwendungen durch die Betriebsratstätigkeit nicht wegfallen, sondern in gleicher Weise entstehen.
Die Nichtzahlung der Außendienstzulage nach § 20 Abs. 7 MTV an ein freigestelltes Betriebsratsmitglied stellt eine verbotene Benachteiligung des Betriebsratsmitglieds dar, wenn die Aufwendungen auch während der Betriebsratstätigkeit anfallen. Die Zahlung der Aufwandsentschädigung stellt demgegenüber keine unzulässige Begünstigung wegen der Tätigkeit als Betriebsratsmitglied dar.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von 3Sat
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.285 Beratungsanfragen
Meine Frage wurde schnell und fachkundig beantwortet. Ich bin sehr zufrieden.
Verifizierter Mandant
Danke
Verifizierter Mandant