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Erschütterung des Beweiswertes einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach einer Eigenkündigung

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Kündigt der Arbeitnehmer selbst und legt Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die den Kündigungszeitraum im Wesentlichen abdecken, erst vor, nachdem es der Arbeitgeber abgelehnt hat, den Arbeitnehmer in der Kündigungsfrist zum Ausgleich von Überstunden von der Pflicht zur Arbeitsleistung freizustellen, ist der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen erschüttert.

Es ist dann Sache des Arbeitnehmers, konkrete Tatsachen dazulegen und im Bestreitensfall zu beweisen, aus denen sich eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit ergibt.


LAG Nürnberg, 05.03.2024 - Az: 7 Sa 223/23


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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