Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 392.672 Anfragen

Nachweis der Arbeitsunfähigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 6 Minuten

Auch durch eine Feststellung des medizinischen Dienstes der Krankenkasse im Rahmen des Überprüfungsverfahrens nach § 275 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b i.V.m. § 275 Abs. 1 Buchst. a S. 3 SGB V - die gerade dazu dient, Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit zu klären - kann ein Arbeitnehmer den Nachweis seiner Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit zur Begründung eines Anspruches auf Entgeltfortzahlung erbringen.

Hierzu führte das Gericht aus:

Die von der Beklagten vorgetragenen Gesamtumstände mögen geeignet sein, den Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erschüttern. Auch ist festzustellen, dass jedenfalls die Folgebescheinigung, die der die Arbeitsunfähigkeit feststellende Arzt Dr. W. ausgestellt hat, den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung insoweit nicht genügt, weil sie nicht unterschrieben ist, sondern dort, wo das Freifeld für die Unterschrift des Arztes ist, sich lediglich eine gekrümmte Linie befindet, die mit dem Nachnamen des Arztes auch nicht im Entferntesten zu tun hat.

Darauf kommt es jedoch, wie das Arbeitsgericht ebenfalls zutreffend festgestellt hat, nicht an.

Die Klägerin hat unstreitig Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorgelegt. Die vorgelegte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bestätigt lediglich das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit über den Zeitraum, für den die Klägerin Entgeltfortzahlung verlangen kann hinaus und ist von daher für die Frage, ob für den streitgegenständlichen 6-wöchigen Entgeltfortzahlungszeitraum eine ordnungsgemäße Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt worden ist ohne Belang.

Selbst wenn die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch den Vortrag des Arbeitgebers in ihrem Beweiswert erschüttert worden ist, so kann das Gericht gleichwohl nach § 286 ZPO zu der Überzeugung gelangen, dass Arbeitsunfähigkeit der Klägerin vorliegt.

Die Überzeugungsbildung des Gerichtes bezüglich des Vorliegens einer Arbeitsunfähigkeit ist nicht an die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung geknüpft.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom WDR2 Mittagsmagazin

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.672 Beratungsanfragen

Sehr schnelle und super verständliche sowie ausführliche Rechtsberatung per E-Mail. So entstand für mich ein geringstmöglicher Aufwand! Ich würde ...

Landbeck, Annweiler

Hatte Fragen bezüglich Kindesunterhalt eines volljährigen und in Ausbildung stehen Kindes!
Diese Frage wurde vorbildlich und schnell ...

Marc Stimpfl, Boppard