Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.024 Anfragen

Brötchen in der Bäckerei gegessen - fristlose Kündigung?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine fristlose Kündigung eines Bäckereimitarbeiters, der ein Brötchen mit einem Brotaufstrich beschmiert, um es zu verzehren, ist nicht grundsätzlich möglich. Es ist aber zunächst eine Interessenabwägung durchzuführen.

Zwar wäre eine fristlose Kündigung nicht deswegen rechtsunwirksam, weil der Aufstrich lediglich einen Wert von einigen Cents hatte - im vorliegenden Fall war der Arbeitnehmer jedoch bereits mehr als 24 Jahre in der Bäckerei tätig, ohne das jemals Vorwürfe im Vertrauensbereich gemacht wurden.

Daher war es in diesem Fall zumutbar, den Arbeitnehmer für die Dauer der Kündigungsfrist weiter zu beschäftigen.


ArbG Dortmund, 10.03.2009 - Az: 7 Ca 4977/08

ECLI:DE:ARBGDO:2009:0310.7CA4977.08.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus WDR „Mittwochs live" 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Präzise Beratung, ausführliche und auch rasche Beantwortung der offenen Fragen - bin sehr zufrieden!
Verifizierter Mandant
Ich bin sehr zufrieden mit der äußerst kompetenten Beratung durch AnwaltOnline, in meinem Fall beriet mich Herr Dr. Voß in einer Mietsache.
Verifizierter Mandant