- Arbeitsrecht
- Urteile
5,20 Euro/Stunde ist im Einzelhandel sittenwidrig
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ein Stundenlohns in Höhe von 5,20 Euro für eine im Einzelhandel beschäftigte Packerin ist sittenwidrig. Diese Tätigkeit entspricht mindestens der Lohngruppe II Staffel a) des Lohntarifvertrags für den Einzelhandel NRW, wonach der Stundenlohn 9,82 Euro beträgt. Die Arbeitnehmerin kann somit vom Arbeitgeber die höhere Vergütung verlangen.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von ComputerBild
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.478 Beratungsanfragen
ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön
Verifizierter Mandant
Schnelle Rückmeldung und zuverlässig. Sehr zu empfehlen!!
Efstathios Lekkas , Berlin