- Arbeitsrecht
- Urteile
Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 388.746 Anfragen
5,20 Euro/Stunde ist im Einzelhandel sittenwidrig
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ein Stundenlohns in Höhe von 5,20 Euro für eine im Einzelhandel beschäftigte Packerin ist sittenwidrig. Diese Tätigkeit entspricht mindestens der Lohngruppe II Staffel a) des Lohntarifvertrags für den Einzelhandel NRW, wonach der Stundenlohn 9,82 Euro beträgt. Die Arbeitnehmerin kann somit vom Arbeitgeber die höhere Vergütung verlangen.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom ZDF (heute und heute.de)
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.236 Bewertungen) - Bereits 388.746 Beratungsanfragen
super schnelle, freundliche und sehr hilfreiche Beratung im Vermieterangelegenheiten.
Das Preis-Leistngsverhältnis ist voll angemessen.
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle Hilfe und Unterstützung! Ich bin sehr sehr zufrieden
Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung.
Verifizierter Mandant