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Sittenwidrig niedrige Vergütung

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall einer Teilzeit-Beschäftigten des Textildiscounters „KiK“ sah das Gericht den Stundenlohn von 5,20 EUR als sittenwidrig an. Das Gericht befand einen Stundenlohn von mindestens 8,21 EUR für angemessen. Darüber hinaus musste der Arbeitgeber Verdienstausfall bezahlen, da die Arbeitnehmerin ab Oktober 2007 nur noch wenige Stunden pro Monat beschäftigt wurde. Ihr stand jedoch gem. Teilzeit- und Befristungsgesetz mindestens eine 10-Stunden-Woche zu.


ArbG Dortmund, 29.05.2008 - Az: 4 Ca 274/08

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