Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 398.288 Anfragen

Sittenwidrig niedrige Vergütung

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall einer Teilzeit-Beschäftigten des Textildiscounters „KiK“ sah das Gericht den Stundenlohn von 5,20 EUR als sittenwidrig an. Das Gericht befand einen Stundenlohn von mindestens 8,21 EUR für angemessen. Darüber hinaus musste der Arbeitgeber Verdienstausfall bezahlen, da die Arbeitnehmerin ab Oktober 2007 nur noch wenige Stunden pro Monat beschäftigt wurde. Ihr stand jedoch gem. Teilzeit- und Befristungsgesetz mindestens eine 10-Stunden-Woche zu.


ArbG Dortmund, 29.05.2008 - Az: 4 Ca 274/08

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Finanztest

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 398.288 Beratungsanfragen

ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön

Verifizierter Mandant

Sehr schnell und hilfreich geantwortet!! Herzlichen Dank und gerne wieder.

Verifizierter Mandant