Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.991 Anfragen

Kopftuch im Kindergarten?

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Das Tragen eines Kopftuches bei der Arbeit durch eine muslimische Kindergärtnerin ist rechtens.
Im vorliegenden Fall hatte die Erzieherin nach mehrjährige Tätigkeit mit dem Tragen eines Kopftuches begonnen. Der Arbeitgeber mahnte sie daraufhin mehrmals ab. Die Arbeitnehmerin erschien dennoch weiterhin mit Kopftuch zur Arbeit und wurde daraufhin schließlich gekündigt. Der Arbeitgeber war der Ansicht, dass im öffentlichen Dienst das Neutralitätsgebot gilt, so dass Angestellte ihre religiösen Ansichten während der Arbeit nicht zeigen dürfen. Die Arbeitnehmerin habe mit dem Kopftuch gegen dieses Gebot verstoßen.
Des Gericht vertrat die Ansicht, dass das Neutralitätsgebot lediglich für Beamte, nicht jedoch für Angestellte - wie die Erzieherin - gelte.
Zudem sei das grundgesetzlich verbürgte Recht auf freie Religionsausübung höher einzustufen als das Neutralitätsgebot. Somit wäre eine Kündigung nur dann rechtmäßig gewesen, wenn die Klägerin versucht hätte, Kinder zu missionieren. Dies sei jedoch nicht der Fall gewesen. Die Kündigung der Erzieherin war somit nicht rechtmäßig.


ArbG Dortmund, 16.01.2003 - Az: 6 Ca 5736/02

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Merkur.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)

Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent Hussain
Verifizierter Mandant
Herr Dr.Jur. Voß hat mich in wenigen Stunden sehr präzise und professionell schriftlich beraten. Ich werde das Online verfahren ...
Verifizierter Mandant