Ohne vorherige Anhörung des Arbeitnehmers ist der Ausspruch einer fristlosen Kündigung unwirksam - auch dann, wenn kein Betriebsrat existiert. Aufgrund der Fürsorgepflicht sowie dem Fairnessgebot ist dem Betroffenen die Möglichkeit zu geben, seine Sicht der Dinge darzulegen. Andernfalls ist eine Kündigung unverhältnismäßig und verletzt den Betroffenen in seiner Menschenwürde, seinem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und seiner Berufsfreiheit.
ArbG Dortmund, 30.10.2008 - Az: 2 Ca 2492/08
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


