Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 404.778 Anfragen

Fristlose Kündigung nur nach vorheriger Anhörung des Arbeitnehmers

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ohne vorherige Anhörung des Arbeitnehmers ist der Ausspruch einer fristlosen Kündigung unwirksam - auch dann, wenn kein Betriebsrat existiert. Aufgrund der Fürsorgepflicht sowie dem Fairnessgebot ist dem Betroffenen die Möglichkeit zu geben, seine Sicht der Dinge darzulegen. Andernfalls ist eine Kündigung unverhältnismäßig und verletzt den Betroffenen in seiner Menschenwürde, seinem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und seiner Berufsfreiheit.


ArbG Dortmund, 30.10.2008 - Az: 2 Ca 2492/08

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Finanztest

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Herr Dr. Voß hat meinen Anspruch als Privatkunde gegen ein Großunternehmen binnen weniger Tage erfolgreich durchgesetzt. Obwohl es um eine relativ ...
Verifizierter Mandant
Nach Anfrage , sofortiges Kostenangebot. Nach der Zahlung bekommt man zeitnah eine gut verständliche und kompetente Beratung. Ich habe diese ...
Verifizierter Mandant