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Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht: Verjährungsunterbrechung und Anforderungen an die Konkretisierung von Anhörung und Bußgeldbescheid

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein Bußgeldbescheid unterbricht nur dann die Verjährung, wenn das Tatgeschehen hinreichend konkretisiert, also einwandfrei klar ist, welcher Lebensvorgang dem Betroffenen vorgehalten wird und dieser von denkbaren ähnlichen oder gleichartigen Sachverhalten unterscheidbar ist.

Anhörung und Bußgeldbescheid sind nur dann geeignet, die Verjährung der Ordnungswidrigkeit zu unterbrechen, wenn das Tatgeschehen hinreichend konkretisiert, also einwandfrei klar ist, welcher Lebensvorgang dem Betroffenen vorgehalten wird und dieser von denkbaren ähnlichen oder gleichartigen Sachverhalten unterscheidbar ist.

Gerade Verkehrsverstöße, die sich in relativ kurzen Zeiträumen relativ häufig zu wiederholen vermögen, müssen von der Bußgeldbehörde - etwa durch eine konkretisierende Kilometerangabe oder ein markanten Punkt wie eine Ausfahrt, ein Rastplatz oder Ähnliches - präzise konkretisiert werden.


AG Augsburg, 26.09.2024 - Az: 45 OWi 605 Js 107352/24


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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