Bei Verzug der Zahlung von Urlaubsabgeltung hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu.
Das ArbG Dortmund stellte sich mit der Entscheidung gegen die Auffassung des BAG (BAG, 25.09.2018 - Az: 8 AZR 26/18), welches eine Beschränkung des Verzugsschadensersatzanspruchs auf die Entschädigung für Beitreibungskosten sah. Dieser Ansicht ist nach Ansicht des Gerichts bei richtlinienkonformer Auslegung des § 288 Abs. 5 BGB nicht zu folgen.
Das ArbG Dortmund stellte sich mit der Entscheidung gegen die Auffassung des BAG (BAG, 25.09.2018 - Az: 8 AZR 26/18), welches eine Beschränkung des Verzugsschadensersatzanspruchs auf die Entschädigung für Beitreibungskosten sah. Dieser Ansicht ist nach Ansicht des Gerichts bei richtlinienkonformer Auslegung des § 288 Abs. 5 BGB nicht zu folgen.
ArbG Dortmund, 02.10.2018 - Az: 2 Ca 2092/18
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Redaktionelle Bearbeitung: RA Martin Becker | Geprüft von: RA Hont Péter Hetényi, RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos, RA Dr. jur. Rochus Schmitz und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß
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