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Kein Detektiveinsatz zur Ermittlung von Pflichtverstößen!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall wurde einem Arbeitnehmer, der als Fahrer angestellt war, von seinem Arbeitgeber für eine Tagestour ein informeller Mitarbeiter als scheinbarer Beifahrerkollege beigestellt. Diese Form der Beschattung stellt einen schweren Verstoß

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ArbG Dortmund, 30.10.2008 - Az: 2 Ca 2822/08


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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