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Kündigungsgründe sind für Betriebsratsanhörung explizit darzulegen!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine pauschale Angabe von Kündigungsgründen im Anhörungsbogen reicht für die erforderlichen Anhörung des Betriebsrats zur beabsichtigten außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds nicht aus. Der Arbeitgeber muss

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ArbG Dortmund, 10.03.2009 - Az: 2 Ca 4882/08


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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