Eine pauschale Angabe von Kündigungsgründen im Anhörungsbogen reicht für die erforderlichen Anhörung des Betriebsrats zur beabsichtigten außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds nicht aus. Der Arbeitgeber muss
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ArbG Dortmund, 10.03.2009 - Az: 2 Ca 4882/08
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