Rechtsfrage? Fragen Sie unsere Anwälte. Bereits 404.048 Anfragen

Hat der Betreuer ein Einsichtsrecht in die Personalakte des Betreuten?

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Betreuer hat Anspruch auf Einsicht in die Personalakte/Betreuungsdokumentation (vorliegend: Entwicklungsbericht und Förderplan) eines von ihm betreuten Beschäftigten einer Werkstatt für behinderte Menschen. Dieser Anspruch ergab sich vorliegend aus § 10 Ziff. 2 Werkstattvertrag. Eine Zustimmung des Betreuten ist nicht erforderlich, wenn der Betreuer den entspr. Aufgabenkreis innehat.

Die Wahrnehmung von Rechten aus dem Werkstattvertrag fällt in den Aufgabenkreis der Vermögenssorge, wenn der Betreute aus dem Werkstattverhältnis Vergütung bezieht. Bei der Einsichtnahme in die Personalakten/ Betreuungsdokumentationen handelt es sich um Rechte, die als Nebenrechte der Verwirklichung und Sicherung von Ansprüchen aus dem Werkstattvertrag dienen. Deshalb sind sie der Vermögenssorge zuzuordnen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus 3Sat

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)

Ich bekam zeitnah eine hilfreiche Beratung!
Verifizierter Mandant
Hatte Fragen bezüglich Kindesunterhalt eines volljährigen und in Ausbildung stehen Kindes! Diese Frage wurde vorbildlich und schnell ...
Marc Stimpfl, Boppard