Nicht jede Kündigung ist zulässig. ➠ Lassen Sie sich beraten.Eine
ordentliche Kündigung kann bei bewusst fehlerhafter Arbeitsaufzeichnung gerechtfertigt sein.
Im vorliegenden Fall hatte der
Arbeitnehmer nach einer Reparatur für einen Kunden keinen Arbeitsstundennachweis angefertigt, so dass keine ordnungsgemäße Rechnung erstellt werden konnte.
Der
Arbeitgeber hegte den Verdacht, dass der Stundenlohn privat eingetrieben werden sollte und kündigte dem Arbeitnehmer.
Da der Arbeitnehmer mit diesem Verhalten dem Kunden einen ungerechtfertigten Vorteil verschaffte und den Arbeitgeber schädigte, war eine ordentliche Kündigung gerechtfertigt. Die darüber hinaus erklärte
fristlose Kündigung wurde jedoch als gegenstandslos gewertet.
Hierzu führte das Gericht aus:
Ein solches Verhalten, dass der Verschleierung dient und den Arbeitgeber daran hindert, berechtigte Ansprüche gegenüber einem Kunden geltend zu machen, muss das Vertrauen des Arbeitgebers in die Redlichkeit des Arbeitnehmers nachhaltig untergraben.
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