Fragen zum Arbeitsvertrag? ➠ Wir prüfen den Vertrag für SieAuch wenn private Telefonate auf Kosten des
Arbeitgebers im
Arbeitsvertrag untersagt sind, setzt eine Kündigung in der Regel eine
Abmahnung voraus. Dies gilt jedenfalls dann, wenn in der Arbeitsordnung private Gespräche in dringenden Fällen erlaubt sind und der Arbeitgeber zudem solche Gespräche bislang geduldet hat.
Eine
fristlose Kündigung aus wichtigem Grund scheidet deshalb aus.
Einem
Arbeitnehmer, der in vier Monaten 140 Minuten privat telefonierte, kann in einem solchen Fall nicht ohne Abmahnung
ordentlich verhaltensbedingt gekündigt werden.
Eine ausgesprochene Abmahnung des Inhalts, dass der Arbeitnehmer im Rahmen des Zeitmanagements aufgefordert worden ist, dafür zu sorgen, dass die Telefonkosten nicht so hoch sein sollen, ist nicht gleichartig und damit für den Vorwurf des Führens von Privatgesprächen ungenügend.