Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.392 Anfragen
Unterlassene Einladung eines schwerbehinderten Bewerbers zum Vorstellungsgespräch
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Gemäß § 82 S. 2 und 3 SGB IX hat der öffentliche Arbeitgeber schwer behinderte Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen, es sei denn die fachliche Eignung fehlt offensichtlich.
Dabei handelt es sich um die vorausgesetzten praktischen Berufserfahrungen und Kenntnisse. Liegen diese nach dem Anforderungsprofil nicht vor, muss der schwer behinderte Bewerber nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden.
Unterbleibt eine solche Einladung, so ist dieses Unterlassen grundsätzlich ein Indiz für die Vermutung einer Benachteiligung des schwerbehinderten Bewerbers wegen seiner Behinderung, wenn seine Bewerbung erfolglos geblieben ist (BAG, 22.08.2013 - Az: 8 AZR 563/12).
LAG Schleswig-Holstein, 20.04.2015 - Az: 3 Ta 74/15
ECLI:DE:LARBGSH:2015:0420.3TA74.15.0A
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline – bekannt aus Die Welt online
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Schnell, unbürokratisch, kompetent - einfach sehr gut!
Verifizierter Mandant
Mein Anliegen wurde kompetent und schnell bearbeitet. Ganz klare Weiterempfehlung meinerseits.