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- Rehabilitation und Teilhabe (SGB IX)
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Urteile - Rehabilitation und Teilhabe (SGB IX)
Sozialrecht
Behinderten Menschen soll durch Leistungen zur Teilhabe die volle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eröffnet werden.
Die Leistungen werden unterteilt in Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, unterhaltssichernde und ergänzende Leistungen, Leistungen zur Teilhabe an Bildung und Leistungen zur sozialen Teilhabe.
Zusätzlich erhalten schwerbehinderte Menschen besondere Hilfen.
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