Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.086 Anfragen

Nichteinladung schwerbehinderter Bewerber zum Vorstellungsgespräch

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Schwerbehinderte Menschen und Gleichgestellte, die nach den schriftlichen Bewerbungsunterlagen eine ihrerseits diskriminierungsfrei bestimmte fachliche Eignungsvoraussetzung, die im Anforderungsprofil ausdrücklich und eindeutig bezeichnet ist, nicht erfüllen, müssen nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden.

Die Befreiung von der Verpflichtung zur Einladung setzt voraus, daa der Arbeitgeber das Anforderungsprofil konsequent gegenüber allen Bewerbern anwendet.

Es ist nicht sachwidrig, im Anforderungsprofil für Stellen im juristischen Fachbereich mit leitender Funktion universitäre juristische Grundkenntnisse zu verlangen.

Das Fachhochschulstudium an der Hochschule für den Öffentlichen Dienst in Bayern ist kein Universitätsstudium.


VG München, 28.03.2023 - Az: M 5 K 20.2484

Dr. Rochus SchmitzMartin BeckerPatrizia Klein

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus Finanztest 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Herr Dr. Voß hat meinen Anspruch als Privatkunde gegen ein Großunternehmen binnen weniger Tage erfolgreich durchgesetzt. Obwohl es um eine relativ ...
Verifizierter Mandant
Sehr umfassende und erschöpfende Rechtsauskunft erhalten, könnte nicht besser sein.
Thomas Heinrichs, Bräunlingen