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Keine Einladung zum Vorstellungsgespräch, wenn die Regelaltersgrenze überschritten ist

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein an den TVöD-V gebundener öffentlicher Arbeitgeber kann dazu berechtigt sein, Bewerber, die die Regelaltersgrenze überschritten haben, unabhängig davon, ob sie schwerbehindert sind oder nicht, aufgrund des Alters im Sinne der Generationengerechtigkeit nicht einzustellen und nicht zum Vorstellungsgespräch einzuladen, wenn ein jüngerer qualifizierter Bewerber für die Stelle vorhanden ist.


LAG Hamm, 06.08.2024 - Az: 6 SLa 257/24

ECLI:DE:LAGHAM:2024:0806.6SLA257.24.00


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