| Eintritt des Immobilienerwerbers in bereits beendetes Mietverhältnis? |
| a) Ein Grundstückserwerb nach
der Beendigung eines Mietverhältnisses und dem Auszug des Mieters
führt nicht zum Eintritt des neuen Eigentümers in Rechte und
Pflichten des bisherigen Vermieters aus dem beendeten Mietverhältnis
und aus einer Sicherungsabrede zur Mietkaution.
b) Die Abrechnung der Nebenkosten aus der im Zeitpunkt des Auszugs des Mieters laufenden Abrechnungsperiode obliegt dem bisherigen Vermieter. BGH, 4.4.2007 - Az: VIII ZR 219/06 |