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Wer muß die Betriebskosten-Abrechnung beim Verkauf machen?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

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Nach einem Eigentumswechsel ist nicht der Erwerber, sondern der Veräußerer gegenüber dem Mieter bezüglich der zum Zeitpunkt des Wechsels im Grundstückseigentum abgelaufenen Abrechnungsperiode zur Abrechnung der Betriebskosten verpflichtet
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